Anstatt Hörensagen und allgemeiner Panik hier mal eine zielgerichtete Analyse der Daten für Braunfels:
Bundestagswahl 2025: Kaputtgespart
Die Phrase „kaputtgespart“ hört man häufig im Zusammenhang mit öffentlichen Ausgaben:
- die Bahn wurde kaputtgespart, deshalb sind die Züge unpünktlich
- das Gesundheitssystem wurde kaputtgespart, deshalb ist die Versorgung so schlecht, die Medikamente sind nicht lieferbar, usw.
- das Bildungssystem wurde kaputtgespart, deshalb sind die PISA-Ergebnisse so schlecht
- die Bundeswehr wurde kaputtgespart, deshalb kann sie uns nicht verteidigen
Mit mehr Geld wäre alles besser! Ich denke, das geht an der Realität weit vorbei. Es ist keinesfalls zu wenig Geld da, es wird nur häufig ineffizient ausgegeben.
Beispiel Gesundheitssystem
Kein Land in der EU gibt einen höheren Anteil des BIP für die Gesundheit aus als Deutschland – 12,6 %!

Quelle: OECD/European Commission (2024), Health at a Glance: Europe 2024: State of Health in the EU Cycle, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/b3704e14-en.
Eigentlich sollte deshalb eine wirklich hohe Lebenserwartung in der Statistik stehen. Das ist aber nicht so. Die Lebenserwartung stellt die ultimative Zielerreichung des Gesundheitsausgaben da.

Deutschland taucht unterhalb des EU27-Durchschnitts auf. Was machen die Spanier oder Luxemburger besser?
Bundestagswahl 2025
Thematisiert das irgendeine der Parteien? Nein. Alle versprechen nur mehr Geld.
Wird dadurch irgendetwas besser? Nein. Gerne wird das mehr an Geld einfach mitgenommen. Dann kostet halt die Patrone 10 € statt 1 €, dann bekommt der Lehrer halt 5000 € im Monat statt 4000 €, usw. Das heißt Mitnahmeeffekt.
Wo soll das Geld eigentlich herkommen? Aus Steuererhöhungen (danke dafür!) und Schulden (die zukünftigen Steuern der jungen Generation).
Unsere Stadtverordneten haben einmütig die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Der Hebesatz beträgt zukünftig 360% für Grundsteuer B. Alle Appelle, die Grundsteuerreform nicht für verstecke Steuererhöhung auszunutzen, waren zwecklos. Die hessische Finanzverwaltung hatte Hebesatzempfehlungen ausgesprochen.
Für eine aufkommensneutrale Umsetzung wären in Braunfels 350% erforderlich gewesen. Gut, jetzt sind es 360% geworden, macht eine Steuererhöhung von 2,8%.
Besonders frech ist aber ein Artikel aus dem CDU-nahen „Wetzlar Kurier“ im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl in Braunfels:

Wer dies liest, glaubt doch, dass die Grundsteuer gesenkt wurde. Aber so geht Wählerfang durch Volksverdummung.
Am 23.05.2024 ist der Kommunalpolitik in Braunfels wieder einmal ein Glanzstück in Sachen Klimapolitik gelungen. Einstimmig wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, sich an der EAM EnergiewendePartner GmbH (EWP) zu beteiligen. Diese Gesellschaft gehört zu 51% der EAM, einem Energieversorger und Stromnetzbetreiber.
Die Stadt Braunfels zahlt für 0,5 % Anteil an der EWP 15.000 €. Das ist schon verwunderlich, da das Stammkapital der EWP nur 100.000 € beträgt. Nominal wären folglich 500 € angemessen.
Darüber hinaus hat die Stadt Braunfels einen 3-jährigen Kooperationsvertrag mit der EWP beschlossen. Für 18 Beratertage sind dafür 19.040 € fällig. Macht 1057,78 € pro Tag. Angaben über die Qualifikation eines Beraters enthält der Vertrag nicht.
Warum macht man das?
Aus Sicht der Verwaltung ist dieses Konstrukt bequem. Die Stadt kann die die EWP einfach so beauftragen, es ist sozusagen ein „Eigenbetrieb der Stadt Braunfels“. Eine Ausschreibung von Leistungen ist nicht erforderlich. Man spart sich eine konkrete Beschreibung dessen, was man eigentlich braucht und möchte.
Den Bock zum Gärtner gemacht
Die EAM ist immer noch i.w. ein Elektrizitätsbetrieb, der Name bedeutete ursprünglich „Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland“.
Das dieser Betrieb die Energiewende im Sinne des Bürgers und des Klimaschutzes vorrangbringt ist zweifelhaft. Es ist ungefähr so, als würde man die Lufthansa mit der Verkehrswende beauftragen. Oder die Pharmaindustrie mit der Reform des Gesundheitswesens.
Das Pfeifen im Wald
Eben aus der Presse:
Mit 673 Millionen Tonnen wurden rund zehn Prozent weniger Treibhausgase ausgestoßen als 2022, teilten Klimaministerium und Umweltbundesamt (UBA) am Freitagmorgen mit.
„Deutschland ist auf Kurs – erstmals“
Bundesklimaschutzminister Robert Habeck, aus https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/klimaziel-deutschland-2030-habeck-100.html
Läuft also alles prima? Sieht man hier deutlich:

Altersweisheit vs. Dunning-Kruger
Manchmal – in letzter Zeit häufiger – frage ich mich, warum gerade ältere Menschen sich irrational verhalten. Da bin ich auf den Dunning-Kruger-Effekt gestoßen.
Kurz gesagt, je weniger Ahnung man von einer Thematik hat, um so größer ist die Selbstüberschätzung. Das trifft erstmal für alle Altersgruppen zu.
Bei den „Alten“ kommt aber erschwerend hinzu, dass sie von einigen aktuellen Themen (Digitalisierung, Klimaschutz, usw.) einfach wirklich keine Ahnung haben. Dies wird dann in der Selbsteinschätzung häufig durch „Lebenserfahrung“ ersetzt. Man wandert zwangsläufig in den Dunning-Kruger-Diagrammen nach links.
Aber wie bereits gesagt, der Effekt ist unabhängig vom Alter.
Wärmewende?
In letzter Zeit herrscht in der Presse und von Seiten unserer Regierung der Tenor vor:
„Wärmepumpe lohnt sich auch in Altbestand“.
Stimmt das denn für unser EFH? Folglich Excel angeworfen und nachgerechnet. Unser Jahresverbrauch mit der Gasheizung beträgt ca. 20.000 kWh, beim aktuellen Preis (noch haben wir einen günstigen Tarif!) von 5,67 ct/kWh ergibt dies 1134 €.
Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen
Mark Twain (?)
Der aktuelle Gaspreis (01.06.2023) laut einem bekannten Vergleichsportal beträgt 9,44 ct/kWh, ergibt Jahreskosten von 1888 €. Nehmen wir nun einmal eine Luft-Wärmepumpe und rechnen mit einer optimistischen Jahresarbeitszahl von 3. Der Stromverbrauch hierfür 20000 kWh : 3 = 6667 kWh. Macht bei einem Strompreis von 30,46 ct/kWh (gleiches Vergleichsportal) jährliche Stromkosten von 2031 € für den Betrieb der Wärmepumpe.
Was muss investiert werden?
Laut dieser Website (ein Wärmepumpenhersteller) betragen die Gesamtkosten zwischen 36.800 € und 42.500 €. Zum Zwecke unserer Abschätzung setze ich einmal zuversichtliche 35.000 € an. Die Förderung beträgt 25%, da unsere Gasheizung noch nicht die 20 Jahre Mindestalter erreicht hat, um einen höheren Fördersatz zu bekommen.
Investitionskosten | |
Anschaffung | 35.000 € |
Förderung 25% | 8.750 € |
Eigenkapital | 26.250 € |
Ist das benötigte Eigenkapitel vorhanden, könnte man es ja auch auf die Bank legen, es gibt wieder Zinsen, auf Festgeld z.B. 3,6 %. Und auf Zinsen muss man Steuern zahlen.
Zinsen 3,6 % | 945 € |
Abzgl. KapSt+Soli | 249 € |
Nettorendite | 696 € |
Finale Berechnung
Gas | Luft-Wärmepumpe | |
jährliche Verbrauchskosten | 1.888 € | 2.031 € |
Zinserträge | 696 € | – € |
Saldo | 1.192 € | 2.031 € |
Differenz | 838 € |
Aktuelle Trends
Der Gaspreis sinkt, aktuell auf dem Spotmarkt 2,357 ct/kWh.

Wärmepumpen werden zukünftig günstiger werden – vielleicht ein Grund, warum Viessmann sein Wärmepumpengeschäft kürzlich verkauft hat.
Vorgestern habe ich ein nettes Schreiben vom Finanzamt wegen der Grundsteuerreform erhalten, die Erklärung muss bis zum 31.10.2022 abgegeben werden – elektronisch 😉
Eigentlich fühle ich mich gut gerüstet:
- Ich kenne meinen Namen
- Ich weiß wo ich wohne
- Ich kenne mein Geburtsdatum
- Ich weiß, wo ich meine Steuernummer und Steuer-ID finden kann
- Ich kenne Gemarkung, Flur, Flurstücknummer und Fläche unseres Grundstücks
- Ich weiß, wie ich die Wohnfläche berechne
- Ich kenne die Eigentumsverhältnisse
- Ich habe ein ELSTER-Konto, eine Zertifikatsdatei und weiß wo das Passwort dafür ist
- Ich komme eigentlich in der digitalen Welt so weit gut zurecht
Also, frisch ans Werk! Warum ich ein Großteil dieser Informationen wiederholt eingeben muss – geschenkt. Vielleicht ist das ein Demenzcheck, ob man sich seinen Namen merken kann.
Digitalisierung ad absurdum
Als ich allerdings bei der Erfassung nach dem Grundbuchblatt gefragt werde, komme ich doch ins Stocken. Ohne geht es nicht weiter. WTF? Die Sache gegoogelt, und siehe da, es gibt eine 11-seitige Anleitung von der Oberfinanzdirektion Frankfurt wie man zu dieser Nummer kommt. Danke dafür. Wer hat sich das ausgedacht? So etwas lässt einen sprachlos zurück.
Gerechtigkeitslücke
Wenn man sich die Formel zur Berechnung des Messbetrags anschaut, fragt man sich das Exponent 0,3 dort macht. Nun, er glättet Richtung 1.
Beispiel: Der Bodenrichtwert eines Grundstücks ist doppelt so hoch wie der Durchschnitt in der Gemeinde. Damit nun nicht etwa der doppelte Messbetrag herauskommt, wurde der Exponent 0,3 eingeführt, ergibt 23% Steueraufschlag.
Umgekehrt klappt es genauso: Ist der Bodenrichtwert nur die Hälfte des Durchschnitts, beträgt der Abschlag weniger als 19 %.
Was das auf nationaler und internationaler Ebene bedeutet, können wir ja gerade im Krieg in der Nachbarschaft sehen. Allerdings ist das kein spezifisches Problem von „denen da-oben“, so etwas lässt sich auch auf kommunaler Ebene beobachten.
Ein modernes Schwimmbad…
wäre ein großartiges Symbol für die Zukunft der Stadt. Deshalb wurden am 27. Januar 2022 in der Stadtverordnetenversammlung Braunfels einstimmig Planungskosten für das Freibad bewilligt. Entscheidungsgrundlage ist u.a. ein Gutachten „Modernisierung Freibad Braunfels“, erstellt im September 2021 von einem Ingenieurbüro.
Tempus fugit
Dabei werden auch Maßnahmen zur Energieeinsparung betrachtet. Dumm nur, wenn sich die Energiepreise seit Erstellen des Gutachtens geändert haben. Im Gutachten wird mit 4,75 ct/kWh (zzgl. MwSt.) kalkuliert. Auch am Tag der Sitzung, Ende Januar 2022, hatte dieser Preis bereits nichts mehr mit der Realität zu tun, die lag eher beim dreifachen Preis. So werden Maßnahmen, die im Gutachten als unwirtschaftlich eingestuft werden, auf einmal wirtschaftlich interessant, z.B. eine Beckenabdeckung.
Dieser Effekt hat sich durch den Krieg noch verstärkt. Gut, im Nachhinein ist man immer schlauer. Zwei Tatsachen zu diesem „Gutachten“ bleiben:
- Jeder hätte erkennen können, dass Empfehlungen zur Energieeffizienz auf einer falschen Kalkulationsgrundlage beruhen.
- Das „Gutachten“ strotzt nur so von Fehlern, z.B. werden oft Leistung und Energie verwechselt. Es zeugt weder von Kompetenz noch von Sorgfalt. Wer so ein Gutachten abnimmt und von Steuergeldern bezahlt, dem fehlt es ebenfalls an Sorgfalt und Kompetenz.
Bleibt zu hoffen, dass die bewilligten Planungskosten nicht an das gleiche Ingenieurbüro gehen, das das Gutachten verfasst hat.
Fazit
Man sollte Durchlesen worüber man abstimmt. Und vielleicht dagegen stimmen, wenn die Realität es gebietet.
Ich werde nun doch einmal ein paar Zeilen zur Pandemie schreiben. Bis gestern war ich der festen Überzeugung, vollständig geimpft und geboostert zu sein. Heute bin ich klüger, ich bin nicht geboostert, sondern optimiert.
Wie kommt’s?
Das RKI/BMG unterscheidet zwischen 3 Kategorien
- Mindestens einmal geimpft
- Vollständig geimpft
- Geimpfte mit Auffrischungsimpfung
Ca. 5 Millionen Personen in Deutschland haben als Erstimpfung Janssen (Johnson & Johnson) erhalten. Nach dieser Klassifizierung sind diese nach 2 Wochen Wartezeit vollständig geimpft (Kategorie 2), da davon nur eine Dosis erforderlich ist.
Nun sollte man glauben, dass man durch eine weiter Impfung mit einem mRNA-Impfstoff in die Kategorie 3, Geimpfte mit Auffrischungsimpfung, rutscht.
Dem ist aber nicht so, man bleibt in der Kategorie 2, ist nun „optimiert“. Da hat sich die Stiko einfach mal noch eine Kategorie ausgedacht, sozusagen 2a.
Ein Vierteljahr Wartezeit zum Boostern
Die Stiko gibt einen Mindestabstand von 3 Monaten nach der Optimierung vor (S. 6, Tab.2). Beim Lahn-Dill-Kreis scheint diese Information noch nicht angekommen zu sein, dort sind es 5 Monate:

Fazit
Verständliche Krisenkommunikation sieht anders aus.