Unsere Stadtverordneten haben einmütig die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Der Hebesatz beträgt zukünftig 360% für Grundsteuer B. Alle Appelle, die Grundsteuerreform nicht für verstecke Steuererhöhung auszunutzen, waren zwecklos. Die hessische Finanzverwaltung hatte Hebesatzempfehlungen ausgesprochen.
Für eine aufkommensneutrale Umsetzung wären in Braunfels 350% erforderlich gewesen. Gut, jetzt sind es 360% geworden, macht eine Steuererhöhung von 2,8%.
Besonders frech ist aber ein Artikel aus dem CDU-nahen „Wetzlar Kurier“ im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl in Braunfels:

Wer dies liest, glaubt doch, dass die Grundsteuer gesenkt wurde. Aber so geht Wählerfang durch Volksverdummung.